GROOVETRUCK 2018
ANMELDEFORMULAR

Liebe Wagencrews

Die Anmeldephase für eure Groovetrucks hat begonnen! 
Auch dieses Jahr führen wir wieder eine Anschlussveranstaltungen im Hafen durch. 

Neu werden dieses Jahr jedoch nicht mehr alle Groovetrucks weiterspielen können.


:: Eckdaten der JSG 2018, Samstag 18. August:

Parade: 14.00 – 18.00 Uhr
Theodorsgraben entlang dem Rhein bis aufs Klybeckquai, max. Lautstärke 100 db

Anschlussveranstaltung 18.00 – 22:00 Uhr
Klybeckquai Ex-Migrol-Areal, max. Lautstärke 93 db

An der Parade können 13, und an der Anschlussveranstaltung im Hafen max. 4 Groovetrucks teilnehmen. 

Damit wir das Line-Up optimal gestalten können, möchten wir möglichst viel über euch und euer Konzept wissen. Die Anmeldefrist läuft per sofort und bis und mit 30. April 2018. Rückmeldung zu den Anmeldungen geben wir euch bis Ende Mai.


Achtung: 

Die Antwort auf eure Anmeldung unsererseits ist keine Bestätigung zur Teilnahme!
Bitte füllt das Anmeldeformular möglichst detailliert aus.

Wir bedanken uns schon jetzt recht herzlich für euer Interesse, an der 17. Ausgabe des Jungle Street Grooves mit einem Groove Truck teilzunehmen!

Dieses Jahr möchten wird die Anschlussveranstaltungen im Hafen aufgrund von eingeschränkten Platzverhältnissen etwas "übersichtlicher" gestalten und besonders aus akustischen Gründen etwas optimieren. Eine Teilnahme an der Anschlussveranstaltung kann deshalb nicht mehr für alle gewährleistet werden. Konkret bedeutet das, dass wir angesichts dieser Optimierung lediglich 3- 4 Trucks berücksichtigen können! Damit wir diese im Vorfeld selektieren können, bitten wir euch, in den zwei letzten Eingabefeldern möglichst ausführlich über euer Wagenkonzept zu informieren.


Folgende Punkte sind für uns dabei wesentlich:

  • Besteht grundsätzlich Interesse, an der Anschlussveranstaltung mitzumachen?
  • Angaben zur Grösse eures Wagens und des Soundsystems (Dimensionen, Art, etwaige Wattleistung).
  • Angaben zur Musikrichtung (Links zu Soundcloud/Mixcloud Mixes, möglichst komplettes DJ Line-Up) und wenn möglich Referenzen

Wir bedanken uns bereits jetzt herzlichst für euer Interesse, an der 17. Ausgabe des Jungle Street Grooves mit einem Groovetruck teilzunehmen!

– Euer JSG-Organisationskomitee



Auszug aus den polizeilichen Auflagen: 
 

1. Es ist Untersagt, die Beschallungsanlagen vor dem Abmarsch einzuschalten.

2. Es dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die zum Verkehr zugelassen sind, sie müssen mit Kontrollschildern versehen sein.

3. Die Vorschriften der VTS (Verordnung vom 19.06.95 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) sind zu beachten.

4. Die Maximal Höhe unter der Mittleren Rheinbrücke (Oberer-/Unterer Rheinweg) beträgt 3.00 Meter. Die Höhe der verwendeten Fahrzeuge sowie allfällige Plattformen sind darauf abzustimmen.

5. Für die eingesetzten Fahrzeuge ist eine erhöhte Versicherung gemäss Art. 64 SVG, sowie Art. 3 und 3a VVV (Verkehrsversicherungsverordnung vom 20.11.59)  abzuschliessen. 

6. Jeder Wagenteilnehmer hat mindestens 2 Security Personen zu stellen, die für die Sicherheit des Wagens und den Teilnehmern um den Wagen verantwortlich sind.

7. Gefährliche Gegenstände: Bezüglich mitführen von Waffen sowie von Gegenständen, die geeignet sind Menschen zu gefährden oder Sachen zu beschädigen, wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Eidgenössischen Waffengesetzes sowie §40 des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes hingewiesen.

8. Das Nachfüllen des Generators während der Parade ist strengstens verboten!

9. Abweichung von der bewilligten Örtlichkeit/Route sind nicht gestattet.

10. Den Anordnungen der Polizeiorgane sind folge zu leisten.

11. Art. 292 StGB lautet: Wer von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung diese Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Haft oder mit Busse bestraft.


Auszug aus den Teilnahmebedingungen seitens Verein - Jungle Street Groove

 

1. Den Anweisungen der Paradeverantwortlichen sind folge zu leisten.

2. Der Groove-Truck darf nicht höher als 3 Meter sein.

3. Es ist die schweizerische Verkehrsordnung zu befolgen.

4. Zwei Sicherheitsleute pro Groove-Truck ( oranges T-Shirt ).

5. Fahrzeug muss mit massiver Metallkette geerdet sein.

6. Abstand zum vorderen Wagen max. 50 Meter.

7. Verteilen von Flyer, Werbegeschenken und anbringen von Werbeplakaten am Groovetruck ist verboten (ausser dem eigenen Crew Logo).

8. SUISA-Formular leserlich und vollständig ausgefüllt